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   VG Augsburg, 18.01.2010 - Au 7 K 09.30186   

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VG Augsburg, 18.01.2010 - Au 7 K 09.30186 (https://dejure.org/2010,72260)
VG Augsburg, Entscheidung vom 18.01.2010 - Au 7 K 09.30186 (https://dejure.org/2010,72260)
VG Augsburg, Entscheidung vom 18. Januar 2010 - Au 7 K 09.30186 (https://dejure.org/2010,72260)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nigeria; Vorverfolgung nicht glaubhaft gemacht: - Mitglied der Gruppe MEND; keine Rückkehrgefährdung; keine Abschiebungsverbote

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1998 - 25 A 361/98

    Asylbewerber; Glaubwürdigkeit; Glaubhaftigkeit eines Verfolgungsschicksals;

    Auszug aus VG Augsburg, 18.01.2010 - Au 7 K 09.30186
    Wer nicht davon absieht, durch falsche Angaben zum Reiseweg eine Verbesserung des Aufenthaltsstatus zu erreichen, lenkt den nachhaltigen Verdacht auf sich, auch zum Erreichen seines Aufenthaltsrechtes in Deutschland dem Grunde nach unzutreffende Angaben zum Verfolgungsgeschehen, dessen Aufklärung im behördlichen oder gerichtlichen Verfahren häufig größere Schwierigkeiten verursacht als die Prüfung einer Luftwegseinreise zu machen (vgl. BayVGH vom 19.2.1998, Az.: 27 B 96.34202; OVG Münster vom 3.12.1998, Az.: 25 A 361/98 A).
  • VGH Bayern, 19.02.1998 - 27 B 96.34202

    Darlegung und Nachweis der Einreise auf dem Luftweg als Voraussetzung für ein

    Auszug aus VG Augsburg, 18.01.2010 - Au 7 K 09.30186
    Wer nicht davon absieht, durch falsche Angaben zum Reiseweg eine Verbesserung des Aufenthaltsstatus zu erreichen, lenkt den nachhaltigen Verdacht auf sich, auch zum Erreichen seines Aufenthaltsrechtes in Deutschland dem Grunde nach unzutreffende Angaben zum Verfolgungsgeschehen, dessen Aufklärung im behördlichen oder gerichtlichen Verfahren häufig größere Schwierigkeiten verursacht als die Prüfung einer Luftwegseinreise zu machen (vgl. BayVGH vom 19.2.1998, Az.: 27 B 96.34202; OVG Münster vom 3.12.1998, Az.: 25 A 361/98 A).
  • VG Augsburg, 18.11.2009 - Au 7 S 09.30187

    Nigeria; Versäumung der einwöchigen Antragsfrist:

    Auszug aus VG Augsburg, 18.01.2010 - Au 7 K 09.30186
    Der ebenfalls gestellte Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO wurde seitens des Gerichts mit Beschluss vom 18. November 2009 abgelehnt (Au 7 S 09.30187).
  • VG Augsburg, 29.07.2010 - Au 7 E 10.30305

    Nigeria; Asylfolgeantrag; Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung

    Die hiergegen erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht Augsburg mit mittlerweile rechtskräftigem Urteil vom 18. Januar 2010 (Au 7 K 09.30186) ab.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakten in den Verfahren Au 7 K 09.30186, Au 7 E 10.30286, Au 7 E 10.30305, Au 7 K 10.30306 und Au 7 E 10.30307 sowie auf die Behördenakten Bezug genommen.

    Im rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 18. Januar 2010 (a.a.O.) ist der Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter sowie auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft deswegen abgewiesen worden, da die Verfolgungsgeschichte des Antragstellers, nämlich die Zugehörigkeit des Antragstellers zur Gruppe MEND, als unglaubhaft bewertet wurde.

  • VG Augsburg, 15.06.2012 - Au 7 K 12.30096

    Nigeria; Klage offensichtlich unbegründet: - Vorverfolgung nicht glaubhaft

    Die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Abs. 1 und 4 AsylVfG in Verbindung mit § 60 Abs. 1 AufenthG setzt voraus, dass dem Kläger in seinem Herkunftsstaat politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, oder, falls der Kläger unter dem Druck bereits bestehender politischer Verfolgung ausgereist ist, eine solche Verfolgung künftig nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann; es muss sich um eine Verfolgung handeln, die vom Staat bzw. seinen Organen ausgeht oder von ihm jedenfalls gefördert oder geduldet wird (VG Augsburg vom 18.1.2010 - Au 7 K 09.30186).

    Politisch ist die Verfolgung, wenn sie in Anknüpfung an persönliche Merkmale wie z.B. die Rasse, die Volkszugehörigkeit, die politische oder religiöse Einstellung oder die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe zugefügt wird; beachtlich ist dabei regelmäßig nur eine Gefahr für das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit (VG Augsburg vom 18.1.2010 - Au 7 K 09.30186).

  • VG Augsburg, 25.07.2012 - Au 7 K 12.30066

    Nigeria; Luftwegeinreise unglaubhaft; Verfolgungsgeschichte unglaubhaft;

    Es muss sich um eine Verfolgung handeln, die vom Staat bzw. seinen Organen ausgeht oder von ihm jedenfalls gefördert oder geduldet wird (VG Augsburg vom 18.1.2010 Az. Au 7 K 09.30186 RdNr. 49).

    Politisch ist die Verfolgung, wenn sie in Anknüpfung an persönliche Merkmale wie z.B. die Rasse, die Volkszugehörigkeit, die politische oder religiöse Einstellung oder die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe zugefügt wird; beachtlich ist dabei regelmäßig nur eine Gefahr für das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit (VG Augsburg vom 18.1.2010 a.a.O.).

  • VG Augsburg, 21.12.2011 - Au 7 K 10.30443

    Sierra Leone; Asylantrag; unglaubwürdiger Sachvortrag

    Sowohl die Anerkennung als Asylberechtigter gemäß Art. 16 a Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) als auch die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Abs. 1 und 4 AsylVfG in Verbindung mit § 60 Abs. 1 AufenthG setzen voraus, dass dem Kläger in seinem Herkunftsstaat politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, oder, falls der Kläger unter dem Druck bereits bestehender politischer Verfolgung ausgereist ist, eine solche Verfolgung künftig nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann; Es muss sich um eine Verfolgung handeln, die vom Staat bzw. seinen Organen ausgeht oder von ihm jedenfalls gefördert oder geduldet wird (VG Augsburg vom 18.1.2010 - Au 7 K 09.30186).

    Politisch ist die Verfolgung, wenn sie in Anknüpfung an persönliche Merkmale wie z.B. die Rasse, die Volkszugehörigkeit, die politische oder religiöse Einstellung oder die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe zugefügt wird; beachtlich ist dabei regelmäßig nur eine Gefahr für das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit (VG Augsburg vom 18.1.2010 - Au 7 K 09.30186).

  • VG Augsburg, 07.10.2011 - Au 7 K 11.30132

    Nigeria; Asylantrag; unglaubwürdiger Sachvortrag

    Die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Abs. 1 und 4 AsylVfG in Verbindung mit § 60 Abs. 1 AufenthG setzt voraus, dass dem Kläger in seinem Herkunftsstaat politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, oder, falls der Kläger unter dem Druck bereits bestehender politischer Verfolgung ausgereist ist, eine solche Verfolgung künftig nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann; Es muss sich um eine Verfolgung handeln, die vom Staat bzw. seinen Organen ausgeht oder von ihm jedenfalls gefördert oder geduldet wird (VG Augsburg vom 18.1.2010 - Au 7 K 09.30186).

    Politisch ist die Verfolgung, wenn sie in Anknüpfung an persönliche Merkmale wie z.B. die Rasse, die Volkszugehörigkeit, die politische oder religiöse Einstellung oder die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe zugefügt wird; beachtlich ist dabei regelmäßig nur eine Gefahr für das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit (VG Augsburg vom 18.1.2010 - Au 7 K 09.30186).

  • VG Augsburg, 05.10.2011 - Au 7 K 11.30358

    Nigeria; Luftwegseinreise nicht glaubhaft gemacht; Vorverfolgung nicht glaubhaft

    Sowohl die Anerkennung als Asylberechtigter gemäß Art. 16 a Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) als auch die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Abs. 1 und 4 AsylVfG in Verbindung mit § 60 Abs. 1 AufenthG setzen voraus, dass dem Kläger in seinem Herkunftsstaat politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, oder, falls der Kläger unter dem Druck bereits bestehender politischer Verfolgung ausgereist ist, eine solche Verfolgung künftig nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann; es muss sich um eine Verfolgung handeln, die vom Staat bzw. seinen Organen ausgeht oder von ihm jedenfalls gefördert oder geduldet wird (VG Augsburg vom 18.1.2010 - Au 7 K 09.30186).

    Politisch ist die Verfolgung, wenn sie in Anknüpfung an persönliche Merkmale wie z.B. die Rasse, die Volkszugehörigkeit, die politische oder religiöse Einstellung oder die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe zugefügt wird; beachtlich ist dabei regelmäßig nur eine Gefahr für das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit (VG Augsburg vom 18.1.2010 - Au 7 K 09.30186).

  • VG Augsburg, 03.03.2011 - Au 7 K 10.30676

    Algerien; kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; keine

    Die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Abs. 1 und 4 AsylVfG in Verbindung mit § 60 Abs. 1 AufenthG setzt voraus, dass dem Kläger in seinem Herkunftsstaat politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, oder, falls der Kläger unter dem Druck bereits bestehender politischer Verfolgung ausgereist ist, eine solche Verfolgung künftig nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann; es muss sich um eine Verfolgung handeln, die vom Staat bzw. seinen Organen ausgeht oder von ihm jedenfalls gefördert oder geduldet wird (VG Augsburg vom 18.1.2010 - Au 7 K 09.30186).

    Politisch ist die Verfolgung, wenn sie in Anknüpfung an persönliche Merkmale wie z.B. die Rasse, die Volkszugehörigkeit, die politische oder religiöse Einstellung oder die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe zugefügt wird; beachtlich ist dabei regelmäßig nur eine Gefahr für das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit (VG Augsburg vom 18.1.2010 - Au 7 K 09.30186).

  • VG Augsburg, 23.02.2011 - Au 7 K 10.30254

    Nigeria; Asylantrag; unglaubwürdiger Sachvortrag

    Sowohl die Anerkennung als Asylberechtigter gemäß Art. 16 a Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) als auch die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Abs. 1 und 4 AsylVfG in Verbindung mit § 60 Abs. 1 AufenthG setzen voraus, dass dem Kläger in seinem Herkunftsstaat politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, oder, falls der Kläger unter dem Druck bereits bestehender politischer Verfolgung ausgereist ist, eine solche Verfolgung künftig nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann; Es muss sich um eine Verfolgung handeln, die vom Staat bzw. seinen Organen ausgeht oder von ihm jedenfalls gefördert oder geduldet wird (VG Augsburg vom 18.1.2010 - Au 7 K 09.30186).

    Politisch ist die Verfolgung, wenn sie in Anknüpfung an persönliche Merkmale wie z.B. die Rasse, die Volkszugehörigkeit, die politische oder religiöse Einstellung oder die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe zugefügt wird; beachtlich ist dabei regelmäßig nur eine Gefahr für das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit (VG Augsburg vom 18.1.2010 - Au 7 K 09.30186).

  • VG Augsburg, 16.02.2011 - Au 7 K 10.30062

    Nigeria; Asylantrag; unglaubwürdiger Sachvortrag

    Sowohl die Anerkennung als Asylberechtigter gemäß Art. 16 a Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) als auch die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Abs. 1 und 4 AsylVfG in Verbindung mit § 60 Abs. 1 AufenthG setzen voraus, dass dem Kläger in seinem Herkunftsstaat politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, oder, falls der Kläger unter dem Druck bereits bestehender politischer Verfolgung ausgereist ist, eine solche Verfolgung künftig nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann; Es muss sich um eine Verfolgung handeln, die vom Staat bzw. seinen Organen ausgeht oder von ihm jedenfalls gefördert oder geduldet wird (VG Augsburg vom 18.1.2010 - Au 7 K 09.30186).

    Politisch ist die Verfolgung, wenn sie in Anknüpfung an persönliche Merkmale wie z.B. die Rasse, die Volkszugehörigkeit, die politische oder religiöse Einstellung oder die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe zugefügt wird; beachtlich ist dabei regelmäßig nur eine Gefahr für das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit (VG Augsburg vom 18.1.2010 - Au 7 K 09.30186).

  • VG Augsburg, 09.06.2010 - Au 7 K 10.30021

    Sierra Leone; keine Abschiebungsverbote

    Sowohl die Anerkennung als Asylberechtigter gemäß Art. 16 a Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) als auch die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Abs. 1 und 4 AsylVfG in Verbindung mit § 60 Abs. 1 AufenthG setzen voraus, dass dem Kläger in seinem Herkunftsstaat politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, oder, falls der Kläger unter dem Druck bereits bestehender politischer Verfolgung ausgereist ist, eine solche Verfolgung künftig nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann; Es muss sich um eine Verfolgung handeln, die vom Staat bzw. seinen Organen ausgeht oder von ihm jedenfalls gefördert oder geduldet wird (VG Augsburg vom 18.1.2010 - Au 7 K 09.30186).

    Politisch ist die Verfolgung, wenn sie in Anknüpfung an persönliche Merkmale wie z.B. die Rasse, die Volkszugehörigkeit, die politische oder religiöse Einstellung oder die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe zugefügt wird; beachtlich ist dabei regelmäßig nur eine Gefahr für das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit (VG Augsburg vom 18.1.2010 - Au 7 K 09.30186).

  • VG Augsburg, 03.12.2010 - Au 7 K 10.30316

    Nigeria; unglaubwürdiger Sachvortrag

  • VG Augsburg, 22.07.2010 - Au 7 E 10.30286

    Drohende Abschiebung vor Entscheidung über Folgeantrag durch Bundesamt

  • VG Augsburg, 14.07.2010 - Au 7 K 09.30174

    Asyl; Nigeria; unglaubwürdiger Sachvortrag

  • VG Augsburg, 05.03.2010 - Au 7 K 09.30235

    Nigeria; Vorverfolgung nicht glaubhaft gemacht; keine Abschiebungsverbote

  • VG Augsburg, 29.02.2012 - Au 7 K 11.30432

    Nigeria; Verfolgungsgeschichte nicht glaubwürdig; Konflikt: Christen - Moslem;

  • VG Augsburg, 01.12.2011 - Au 7 K 11.30370

    Nigeria; Asylantrag offensichtlich unbegründet

  • VG Augsburg, 09.06.2010 - Au 7 K 10.30078

    Nigeria; keine Abschiebungsverbote; Behandelbarkeit von Bluthochdruck in Nigeria

  • VG Augsburg, 10.03.2010 - Au 7 K 09.30046

    Nigeria; Vorverfolgung nicht glaubhaft gemacht; keine Abschiebungsverbote

  • VG Augsburg, 06.03.2012 - Au 7 K 11.30393

    Nigeria; Verfolgungsgeschichte unglaubhaft: Luftwegeinreise unglaubhaft; keine

  • VG Augsburg, 05.03.2012 - Au 7 K 11.30334

    Nigeria; Verfolgungsgeschichte unglaubhaft; Luftwegeinreise unglaubhaft;

  • VG Augsburg, 18.11.2009 - Au 7 S 09.30187

    Nigeria; Versäumung der einwöchigen Antragsfrist:

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